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   VG Berlin, 07.05.2014 - 3 K 594.13   

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https://dejure.org/2014,11682
VG Berlin, 07.05.2014 - 3 K 594.13 (https://dejure.org/2014,11682)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.05.2014 - 3 K 594.13 (https://dejure.org/2014,11682)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 3 K 594.13 (https://dejure.org/2014,11682)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2014 - 3 K 594.13
    Nach dem aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitenden allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes in Verbindung mit der sog. Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichtes ist der Gesetzgeber verpflichtet, in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Regelungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978, 2 BvL 8/77, BVerfGE 49, 89, 126, Rn. 77).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2014 - 3 K 594.13
    Bei der vorzunehmenden Entscheidung über die Frage der Erteilung der Empfehlung kommt dem Landessportbund nämlich aufgrund der zu treffenden komplexen, spezifisch sportfachlichen Bewertungen, die auf einer länger andauernden Betrachtung der Leistungen des jeweiligen Schülers in Training und Wettkampf beruhen und sich daher in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht isoliert nachvollziehen lassen, jedenfalls ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer sogenannter Beurteilungsspielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn bei der Beurteilung z.B. von einem falschen Sachverhalt ausgegangen wurde, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt wurden oder ihr sachfremden Erwägungen zugrunde lagen (vgl. zum Beurteilungsspielraum grundlegend BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, 1 BvR 419/81, zit. n. Juris).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2014 - 3 K 594.13
    "Wesentlich" im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet daher "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte" (BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 1977, 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75, BVerfGE 47, 46, 79, Rn. 92).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Berlin, 07.05.2014 - 3 K 594.13
    Welche Rechtsmaterien in diesem Sinne "wesentlich" sind und demgemäß der Regelung durch förmliches Parlamentsgesetz bedürfen und wie detailliert diese Regelung auszugestalten ist, ist nicht abschließend festgelegt, sondern unter Würdigung der die fragliche Materie betreffenden Gesamtumstände von den Gerichten festzustellen (BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990, 1 BvR 402/87, BVerfGE 83, 130, 152, Rn. 74).
  • VG Berlin, 01.08.2016 - 3 L 241.16

    Vorläufige Weiterbeschulung eines Schülers an einer Eliteschule des Sports;

    Dabei ist es auch unbedenklich und rechtlich zulässig, den LSB für die Beurteilung der leistungssportlichen Aspekte einzubeziehen, da eine Eliteschule in der Regel nicht selbst über Lehrkräfte mit der erforderlichen Sachkunde für die Beurteilung sämtlicher leistungssportlicher Aspekte in den von ihr angebotenen Sportarten verfügt und somit auf die sachkundige Expertise des LSB angewiesen (vgl. Urteil vom 7. Mai 2014 - VG 3 K 594.13 - juris, Rn. 28 ff., m. w. N.).
  • VG Berlin, 23.09.2014 - 3 L 517.14

    Anordnung des Verlassens einer Eliteschule des Sports

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, wie weitreichend die Entscheidung des Landessportbundes, den Antragsteller nicht für eine Weiterförderung zu empfehlen, in der Sache überprüft werden darf, wenn die Versagung der Empfehlung damit begründet wird, dass der Schüler die altersgerechten, sportartspezifischen Leistungskriterien nicht mehr erfüllt (vgl. hierzu die Entscheidung des VG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2014, VG 3 K 594.13, Seite 9ff. Urteilsabdruck).
  • VG Berlin, 31.08.2017 - 3 L 859.17
    Dabei ist es unbedenklich und rechtlich zulässig, den LSB für die Beurteilung der leistungssportlichen Aspekte einzubeziehen, da eine Eliteschule in der Regel nicht selbst über Lehrkräfte mit der erforderlichen Sachkunde für die Beurteilung sämtlicher leistungssportlicher Aspekte in den von ihr angebotenen Sportarten verfügt und somit auf die sachkundige Expertise des LSB angewiesen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteil vom 7. Mai 2014 - VG 3 K 594.13 - juris Rn. 28 ff., m. w. N.; s. ausführlich Beschluss vom 1. August 2016, a.a.O., juris Rn. 34 ff., m. w. N.).
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